Immobilie geerbt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen!

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, gibt es viel zu bedenken und zu beachten: Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen? Wie viel Erbschaftssteuer muss ich bezahlen? Wie erziele ich eine Einigung mit meinen Miterben? Wertvolle Tipps und Informationen liefert das Team von Brinkmann & Walber Immobilien Ihnen in Form eines kostenlosen PDF-Ratgebers.

Tipps für Alleinerben

Ältere Frau übergibt Modellhaus einer jungen Frau

  • Prüfen Sie mit professioneller Unterstützung, ob die Immobilie für die Eigennutzung oder die Vermietung geeignet ist oder ob ein Verkauf die bessere Option ist
  • Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom Immobilienwert, vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Freibetrag
  • Liegt der Immobilienwert unter dem Freibetrag, fällt keine Erbschaftssteuer an. Besondere Regelungen gelten zudem, wenn Ehepartner oder Kinder die Immobilie selbst bewohnen.

 

Tipps für Erbengemeinschaften

  • Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um eine Rechtsgemeinschaft mehrerer Erben
  • Kein Mitglied einer Erbengemeinschaft kann allein agieren, aber es besteht immer die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder den eigenen Erbanteil zu verkaufen
  • Die Erben müssen eine Einigung über den Umgang mit der Immobilie erzielen – gelingt das nicht, droht eine Teilungsversteigerung

In unserem Ratgeber vertiefen wir die genannten Tipps und versorgen Sie mit vielen nützlichen Informationen rund um das Thema Erbschaftsimmobilien. Laden Sie sich den Ratgeber hier kostenlos herunter.

Hier Ratgeber downloaden:

 

Ich willige in die Kontaktaufnahme und den Erhalt von weiteren Informationen durch Brinkmann & Walber Immobilien GbR ein. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen, verstanden und akzeptiert. Dies kann jederzeit widerrufen werden. *