GEG & Co.: Das ist 2025 neu in der Immobilienbranche
Die Immobilienwelt steht vor großen Veränderungen, die durch gesetzliche Anpassungen und neue Anforderungen geprägt sind. Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Reformen in Kraft, die zahlreiche Aspekte des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) betreffen und auch die Reform der Grundsteuer mit sich bringen.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben, die Sie als Eigentümer, Käufer oder Investor im Immobilienbereich beachten sollten.
Einführung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG)
Das GEG tritt mit dem Ziel in Kraft, die Energieeffizienz von Immobilien zu steigern und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Kernpunkte des GEG umfassen:
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Sanierungspflicht: Eigentümer von Bestandsimmobilien sind künftig verpflichtet, bei Sanierungen bestimmte energetische Standards einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Dämmung von Fassaden und Dächern sowie die Modernisierung von Heizungsanlagen.
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Förderprogramme: Um Anreize für Investitionen in moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien zu schaffen, plant die Bundesregierung, die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu verstärken.
Grundsteuerreform 2025
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Grundsteuerreform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurückgeht. Diese Reform wird folgende Veränderungen mit sich bringen:
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Einheitliche Grundstücksbewertung: Ab 2025 wird ein neues Berechnungsverfahren für die Grundsteuer eingeführt, das eine einheitliche Bewertung aller Grundstücke in Deutschland gewährleisten soll. Das bedeutet, dass Eigentümer in Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten von einer Steuerentlastung profitieren können.
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Anpassungen in teuren Städten: In gefragten Gegenden wie Düsseldorf kann es dagegen zu Mehrbelastungen kommen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die zu erwartenden Änderungen im eigenen Steuerbescheid zu informieren.
Fokus auf erneuerbare Energien
Im Rahmen der Reformen wird zudem ein verstärkter Fokus auf die Integration erneuerbarer Energien gelegt:
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Solarpflicht: In NRW gilt ab diesem Jahr erstmals eine Solarpflicht für private Neubauten ab 50 m² Dachfläche. Ab 2026 wird die Pflicht sogar auf Altbauten ausgeweitet, wenn eine umfassende Dachsanierung ansteht. Die Gebäude müssen mindestens 30 Prozent ihrer Dachfläche mit Photovoltaikanlagen bestücken, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
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Photovoltaikanlagen: Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird geändert und der Eigenverbrauch von Solarstrom wird gefördert. Maßnahmen zur Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen sind zu erwarten.
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Energieeffiziente Heizsysteme: Hausbesitzer werden motiviert, veraltete Heizsysteme durch moderne, umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Dies trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern senkt langfristig auch die Energiekosten der Haushalte.
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Stärkere Emissionsgrenzen: Für Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gilt ein strengerer Emissionsgrenzwert. Werden gewisse Grenzwerte überschritten, müssen die Anlagen entweder mit Filtern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und den Schadstoffausstoß in dicht besiedelten Gebieten zu verringern
Die gesetzlichen Änderungen ab 2025 sind weitreichend und können sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Immobilieneigentümer und Investoren mit sich bringen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Neuerungen zu informieren, um die eigene Immobilie optimal zu positionieren und mögliche Mehraufwendungen zu antizipieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Änderungen haben oder Unterstützung beim Verkauf von Immobilien im Raum Düsseldorf benötigen, stehen wir von Brinkmann & Walber Immobilien Ihnen gerne zur Verfügung.
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