Vermietete Wohnung verkaufen: Wichtige Infos im Überblick

Sie ziehen in Betracht, Ihre vermietete Wohnung in Düsseldorf oder der Umgebung zu verkaufen? Grundsätzlich spricht nichts dagegen – sofern Sie die rechtlichen Vorgaben beachten und bedenken, dass vermietete Immobilien eher für Kapitalanleger interessant sind. Nützliche Informationen zum Thema haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Eingeschränkte Zielgruppe beim Verkauf einer vermieteten Wohnung

Für Privatpersonen, die eine Immobilie für die Eigennutzung kaufen möchten, kommen vermietete Wohnungen tendenziell weniger infrage als für Kapitalanleger. Denn: Nach dem Kauf können Eigennutzer nicht sofort frei über ihr Eigentum verfügen, sondern müssen den aktuellen Mietern zunächst wegen Eigenbedarf kündigen – in der Praxis sind Kündigungen dieser Art jedoch rechtlich nicht immer durchsetzbar. Daher unser Tipp an Sie: Möchten Sie Ihre vermietete Wohnung verkaufen, fokussieren Sie Ihre Vermarktungsstrategie auf die Zielgruppe Kapitalanleger. Ganz nebenbei ersparen Sie auf diese Weise Ihren Mietern jede Menge Ungemach. 

Die Rechte Ihrer Mieter beim Wohnungsverkauf 


Vorkaufsrecht

In jedem Fall ist es ratsam, Ihre Mieter frühzeitig über den geplanten Verkauf zu informieren und zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Ein solches Vorkaufsrecht kann im Mietvertrag festgelegt oder durch lokale Satzungen gemäß dem Baugesetzbuch geregelt sein.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht entsteht für den Mieter vor allem, wenn die Mietwohnung während des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Ist dies der Fall, kann der Mieter die Wohnung unter den gleichen Bedingungen kaufen, die auch einem Dritten angeboten werden.

Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen und spezifische Regelungen gibt, die je nach der lokalen Gesetzgebung und den spezifischen Umständen des Einzelfalls variieren können.

Bestandsschutz

Darüber hinaus gibt es den sogenannten Bestandsschutz. Das heißt: Der Käufer übernimmt gemeinsam mit der Immobilie auch den Mietvertrag, und zwar in seiner unveränderten Form. 

Besichtigungstermine

Besondere Regelungen gelten im Hinblick auf die Besichtigungstermine. Hier ein Überblick: 

  • Der Mieter muss Besichtigungstermine gestatten, hat aber Hausrecht. Das bedeutet: Der Vermieter darf die Wohnung nicht in Abwesenheit des Mieters mit Interessenten begehen.
  • Fotos dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters gemacht werden.
  • Termine sind mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu vereinbaren.
  • Massenterminen muss nicht zugestimmt werden. 
  • Die gängige Regelung besagt, dass ein Termin pro Woche akzeptabel ist. Dieser darf maximal 45 Minuten dauern. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich um eine grobe Richtlinie.

Worauf kommt es bei der Vermarktung einer vermieteten Wohnung an?

Glückliches Paar tanzt in Wohnung

Da vermietete Wohnungen vorrangig Kapitalanleger ansprechen, sollte deren Informationsbedarf so gut wie möglich gestillt werden. Interessenten müssen überzeugt werden, dass es sich um ein attraktives Renditeobjekt handelt – dass also die Mieteinnahmen deutlich höher sind als die Kosten, die für den Kaufpreis, die Kaufnebenkosten, den Tilgungszins und die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten entstehen. Außerdem sollten Informationen zu den aktuellen Mietern vorgelegt werden, denn insbesondere dann, wenn es sich um langjährige Mieter handelt, die zuverlässig ihre Miete zahlen, wirkt sich dies positiv auf die Verkaufschancen aus.

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Der Verkauf einer vermieteten Wohnung in Düsseldorf erfordert besonders viel Geschick und umfangreiche Marketingkenntnisse – Dinge, die wir von Brinkmann & Walber Immobilien in jedem Fall mitbringen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich individuell von uns beraten

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