Der Makleralleinauftrag ist im Rahmen der Immobilienvermarktung ein Gewinn für beide Seiten: für den Eigentümer ebenso wie für den Makler. Was es mit dieser Form des Maklerauftrags auf sich hat, welche Vorteile er mit sich bringt und worauf Sie achten sollten, erläutern Ihre Immobilienexperten von Brinkmann & Walber Ihnen nachfolgend.
Bei dem Makleralleinauftrag handelt es sich um eine spezielle Form des Vertrags zwischen Eigentümer und Makler. Die Besonderheit besteht dabei vor allem darin, dass der Alleinauftrag eine ausschließliche Geschäftsbeziehung vorsieht: Der Eigentümer verpflichtet sich, parallel keine weiteren Makler und auch keine Dritten mit dem Verkauf seiner Immobilie zu beauftragen.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Makleralleinauftrag. Im Falle des einfachen Alleinauftrags ist der Eigentümer berechtigt, auch privat nach Käufern zu suchen und die Immobilie bei erfolgreicher Suche eigenständig zu verkaufen. Der Makler erhält dann trotz Alleinauftrag keine Provision.
Wird ein qualifizierter Makleralleinauftrag vereinbart, ist der Eigentümer hingegen verpflichtet, sämtliche Interessenten an den Makler zu verweisen.
Bezüglich der Laufzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben – üblich sind jedoch sechs Monate. Wurde dann noch kein Käufer gefunden, kann die Laufzeit verlängert oder der Vertrag gekündigt werden.
Ein Alleinauftrag schafft Sicherheit für beide Seiten – und dies gilt vor allem für die qualifizierte Variante. Immobilienmakler gehen für gewöhnlich in Vorleistung und erhalten nur dann eine Provision, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Dementsprechend hoch ist ihr unternehmerisches Risiko. Wird ihnen ein Alleinauftrag erteilt, haben sie die Gewissheit, dass sie bei erfolgreichem Verkaufsabschluss garantiert eine Provision erhalten. Dies bietet einen hohen Anreiz, zeitnah den richtigen Käufer zu finden und einen guten Preis zu erzielen.
Für den Eigentümer hat der qualifizierte Alleinauftrag noch weitere Vorteile: Er kann sicher sein, dass der Makler alles tut, um die Käufersuche voranzutreiben – was genau, wird vorab schriftlich festgehalten. Außerdem gibt es immer einen festen Ansprechpartner, der genaue Auskünfte zum aktuellen Vermarktungsstand geben kann.
Mit anderen Worten: Statt zwei oder gar drei Makler zu beauftragen, die dann nur halbherzig bei der Sache sind, holen Sie lieber nur einen Experten mit ins Boot, der es richtig macht – also eine zielführende Strategie entwickelt und diese professionell für Sie in die Tat umsetzt.
Nicht zuletzt kann sich die parallele Vermarktung durch mehrere Makler negativ auf den gesamten Prozess auswirken – nämlich dann, wenn die Immobilie auf ein und demselben Portal mehrfach angeboten wird. Das spricht nicht gerade für Seriosität und kann potenzielle Interessenten verunsichern.
Sie haben noch Fragen zum Makleralleinauftrag oder ganz allgemein zu unserem Leistungsangebot, etwa zur Immobilienbewertung oder zur Immobilienpräsentation? Dann kontaktieren Sie uns – Thomas Walber und Daniela Brinkmann freuen sich auf ein persönliches Gespräch.