Immobilien & Trennung: diese Möglichkeiten haben Sie

Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine herausfordernde und emotional belastende Situation – und dies gilt umso mehr, wenn über den Umgang mit der gemeinsam genutzten Immobilie entschieden werden muss.





Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Scheidung oder Trennung für die gemeinsame Immobilie?

Folgende Optionen stehen in Trennung befindlichen Paaren offen:

  1. Ein Partner bleibt in der Immobilie wohnen und zahlt den anderen aus. Der Auszahlungsbetrag orientiert sich dabei am aktuellen Immobilienwert abzüglich einer etwaigen Restschuld bei der Bank.
  2. Die Immobilie wird verkauft. Dies ist oftmals die einfachste Lösung, insbesondere bei einem noch bestehenden Hauskredit.
  3. Es wird eine Realteilung vorgenommen – dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Immobilie in zwei separate Teil umgebaut werden kann oder wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.
  4. Die Immobilie wird vermietet, die Mieteinnahmen werden geteilt. Für die Formalitäten im Zusammenhang mit der Mietsache kann ein externer Verwalter beauftragt werden – dennoch sollten sich die Parteien noch gut verstehen.
  5. Die Immobilie wird auf die gemeinsamen Kinder übertragen.

Einigen sich die Parteien nicht, droht eine öffentliche Teilungsversteigerung. Dies ist unbedingt zu verhindern, denn bei der Teilungsversteigerung wechselt die Immobilie meist unter Wert den Besitzer. Dazu kommen hohe Verfahrenskosten.

Was müssen Ex-Paare beachten?

Gebrochenes Modellhaus mit Richterhammer und Waagschale

Grundsätzlich gilt: Bei einer Scheidung sollten die ehemaligen Partner zu einer einvernehmlichen Lösung kommen – ansonsten entscheidet das Gericht. Am besten nutzen Sie daher das Trennungsjahr, um sich umfassend beraten zu lassen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Die Frage nach dem Wert der Immobilie spielt dabei eine große Rolle. In den meisten Fällen ist es ratsam, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, weil dieses im Gegensatz zu einer einfachen Immobilienbewertung auch vor Gericht Bestand hat.

Bei der Frage, wie mit der Immobilie verfahren werden soll und kann, sind auch die Besitzverhältnisse zu berücksichtigen. So macht es einen Unterschied, ob ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat oder das Haus beziehungsweise die Wohnung im Laufe der Ehe gemeinsam gekauft wurde.

Ist der Hauskredit noch nicht abgezahlt, wird die Situation zusätzlich verkompliziert. Hier gilt: Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet für die Tilgung.

Unerlässlich: die individuelle Beratung

Bei einer Scheidung oder Trennung gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen, denn jeder Fall ist individuell. Lassen Sie sich daher unbedingt frühzeitig beraten – das Team von Brinkmann & Walber Immobilien steht Ihnen dafür zur Verfügung. Zusätzlich legen wir Ihnen unseren ausführlichen und kostenlosen Ratgeber zum Thema Trennungsimmobilien ans Herz.

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